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Tag für Tag werden in unseren Thüringer Krankenhäusern Leben gerettet und Gesundheit wird wiederhergestellt. Gleichzeitig stehen die Häuser vor Herausforderungen, wie dem Fachkräftemangel und steigenden Kosten. Unser Ziel ist es, auch künftig eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen und diese weiter auszubauen.
Die Bundesregierung hat eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Form des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes auf den Weg gebracht. Diese Reform wird auch erhebliche Auswirkungen auf Thüringen haben. Wie die Krankenhausstruktur im Freistaat in den nächsten Jahren tatsächlich aussehen wird, hängt maßgeblich von diesen Neuerungen ab.
Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Nur so kann die bedarfsgerechte regionale Versorgungsplanung tatsächlich realisiert werden. Der Thüringer Krankenhausplan muss dafür alle sechs Jahre überprüft und neu bewertet werden. Dieser Prozess läuft aktuell unter Berücksichtigung der Bundesreform.
Die gute Versorgung bleibt gesichert, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land.
Durch eine bedarfsgerechte Planung werden sowohl Über- als auch Unterversorgung verhindert.
Eine flächendeckende Basisversorgung ist für alle Thüringerinnen und Thüringer erreichbar.
Gute Strukturen sorgen dafür, dass das vorhandene Personal zielgenau eingesetzt werden kann – ebenso die finanziellen Ressourcen.
Spezialisierte Kenntnisse von Ärzten und Behandlungsteams werden durch Kooperation und Digitalisierung nutzbar gemacht.
Unser Ziel in Thüringen ist es, nicht nur medizinische Versorgung sicherzustellen, sondern wir wollen sie auch besser machen. Dafür sind in den letzten Jahren umfangreiche Landesmittel in notwendige Bauvorhaben, die Beschaffung von Technik und in Digitalisierungsmaßnahmen geflossen.
Das sind Investitionen, die sich ganz sicher auszahlen, denn sie fördern nicht nur die beste medizinische Versorgung für die Menschen in Thüringen. Sie tragen auch wesentlich zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei.